Fragen & Antworten

Gutscheine bei Kunst der Berührung

Wie lange sind Gutscheine gültig?
Unsere Gutscheine sind bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach Ausstellung gültig. Beispiel: Wird ein Gutschein am 15. März 2025 ausgestellt, kann er bis zum 31. Dezember 2028 eingelöst werden.

Was passiert, wenn sich die Preise ändern?
Sollte sich der Preis der gewählten Leistung zwischenzeitlich erhöhen, kann bei Einlösung eine Zuzahlung erforderlich sein.

Kann ich den Gutschein bar auszahlen lassen?
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

Kann ich Gutscheine kombinieren oder aufteilen?

  • Gutscheine sind nicht kombinierbar mit anderen Gutscheinen, Rabatten, Sonderaktionen oder Preisnachlässen.
  • Wertgutscheine können selbstverständlich auf mehrere Leistungen oder Termine angerechnet werden. Restbeträge bleiben bis zum Ende der Gültigkeitsdauer erhalten.

Kann ich meinen Gutschein auch online einsetzen?
Ja, unsere Gutscheine können über unser Online-Buchungsportal oder direkt im Studio eingelöst werden. Bitte geben Sie bei der Reservierung die Gutscheinnummer an.

Wo finde ich weitere Informationen?
Alle rechtlich verbindlichen Hinweise finden Sie in unseren AGB.

Wenn du über unseren Kooperationspartner Sport-Navi zu uns kommst, bring bitte ein großes Handtuch zur Behandlung mit (mind. 70×1,40).

Bei all unseren anderen Anwendungen ist dies nicht erforderlich.

 

Leider verfügen wir nicht über eigene Parkplätze.

Mitten in der Altstadt gibt es drei Parkhäuser in unmittelbarer Nähe zu ‚Kunst der Berührung‘. Nutzt zu den gängigen Tarifen das Parkhaus Altstadt Carre, das Parkhaus Ritterstraße oder das Parkhaus Welle.

Selbstverständlich kannst du innerhalb unserer Öffnungszeiten auch ohne vorherige Terminvereinbarung zu uns kommen. Wir freuen uns über deinen Besuch. Allerdings können wir nicht garantieren, dass zum Zeitpunkt deines Besuch ein Termin frei ist. Um Wartezeiten oder Enttäuschungen zu vermeiden, solltest du daher unseren Telefonservice nutzen und einen Wunschtermin mit uns vereinbaren.

Du kannst deine Behandlung bar oder mit EC-Karte bezahlen. Eine Zahlung per Kreditkarte oder Scheck ist bei uns leider nicht möglich

Überall in Deutschland ist der Service im Preis einer Dienstleistung inbegriffen. Das gilt auch bei uns. Das Zahlen von Trinkgeldern erfolgt also immer freiwillig und grundsätzlich in selbst bestimmter Höhe. In der Regel gelten jedoch 5 bis 10 Prozent des Rechnungsbetrages als angemessen und werden von allen Servicekräften im Dienstleistungsbereich gern angenommen.

Unsere Gutscheine unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum.
Eine kleine Ausnahme bilden unsere Sonderaktionen z.B. zu Ostern oder zum Valentinstag. Diese sind besonders gekennzeichnet und verfallen zum angegebenen Datum.
Solltest du wissen wollen, wie lange dein Gutschein gültig ist, so schreibe uns eine Email oder kontaktiere uns persönlich.

Massagen sind Vertrauenssache. Wenn du dich beispielsweise als Frau nicht von einem Mann massieren lassen möchtest, dann äußere das gern im Vorfeld. Allerdings sind viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf bestimmte Anwendungen spezialisiert. Wir informieren dich gern darüber, wer von uns welche Behandlungen besonders gut beherrscht und helfen dir damit bei der Auswahl eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin deines Vertrauens.

Sollten du mit einer Anwendung, die du bei uns erhalten hast, nicht zufrieden gewesen sein: wende dich direkt an unsere Inhaber, Herrn Langer oder Herrn Lesche. Kontaktiere sie per Email, sie rufen dich zurück und klären mit dir ab, wie und in welcher Form wir uns erkenntlich zeigen können, damit du weiterhin zu unseren zufriedenen Kunden zählst.

Melde dich bitte möglichst frühzeitig telefonisch bei uns ab, wenn du einen Termin nicht einhalten kannst, damit wir unsere Kapazitäten entsprechend neu disponieren können. Terminabsagen können nur bis spätestens 48 Stunden vorher (schriftlich oder telefonisch) berücksichtigt werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten und der Termin unsererseits nicht anderweitig vergeben werden können, so müssen wir 80 % des Anwendungspreises in Rechnung stellen. Selbstverständlich kannst du uns gerne eine Ersatzperson stellen.